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14. Von der Waldbienenzucht und uralten Zeidlergesellschaft im Nürnbergischen.

Unter die berühmtesten Zeidlergesellschaften zählet man wohl mit Recht die ehemahligen Zeidler in den beiden Wäldern bei Nürnberg, St. Sebald und St. Laurenz. Es war dieses im 14ten Jahrhundert eine Haupt=Beschäftigung eines großen Theiles der Einwohner, die in und nahe an diesen Wäldern wohnten. Die natürliche Lage, ruhigen Zeiten, und guten fruchtbaren Jahre, waren ihnen zur größten Aufmunterung. Man nennte sie Zeidler, (denn Zeideln ist ein obersächsisches Provincialwort, und heißt eigentlich Honig ausschneiden) Lat. Zeidlarii oder Cidelarii. Es war deren eine große Anzahl, und diese stunden, wie andere Gesellschaften, unter der Regierung der Landesherrschaften, und der von denselben besonders darzu verordneten Gerichten, welchen sie auch jährlich gewisse vorgeschriebene Gefälle abtragen mußten.

(Es gedenkt auch Hr. Cammerrath Hirsch, einer Zeidlergesellschaft im Brandenburg=Culmbachschen, welche in den Amtern Weisenstadt, Wohnsiedel etc. in sehr starkem Betriebe gewesen. Er sagt, daß der Burggraf Johannes, im J. 1398 dieses Zeidelwesen mit verschiedenen Freiheiten begabt, und daß er die Streitsachen dieser Zeidler an das Gericht zu Weisenstadt vor einen Forstmeister verwiesen. Sie sollen auch eine eigene Ordnung gehabt haben.)

Oekonomische Encyklopaedie 152

Fig. 152

Die Nürnbergische Gesellschaft ist in allem Betracht weit merkwürdiger. Hr. Prof. Schwarz in Altorf, hat uns in einer schönen Schrift de Butigulariis, diese Sache sehr deutlich beschrieben, und, zu mehrerer Erläuterung, eine kleine Charte von der Lage der Zeidelgüter in dem Laurenzer Walde beigefügt; auch einen solchen alten Zeidler nach seiner damahligen alten be= sondern Tracht abgezeichnet, wovon die Abbildung Fig. 151, entlehnt ist. In besagten beiden Wäldern waren viel Zeidelgüter, die mit dem Zeidelwesen belehnt gewesen. Dieser Güter aber waren dreierlei Gattungen; einige waren einschüchtige Zeidelgüter, einige Zeidelmütter, und einige Zeideltöchter. Einige derselben nehmlich, waren unmittelbar dem Zeidelgericht, in Ansehung der niedern Gerichtsbarkeit, unterworfen; einige aber mit andern, welche Steuern und andere Onera abtragen müßten, mittelbar. Diese leztern hatten dererjenigen Freiheiten, die denen unmittelbaren ertheilt waren, nicht zu genüßen. Die unmittelbaren waren wiederum von zweierlei Art; einige hatten mittelbare, als Töchter, mit sich vereinigt, und wurden daher erstere Muttergüter, leztere aber Zeideltöchter, genennt. Die unmittelbaren, die sich mit keinen andern Gütern oder Töchtern verbunden hatten, hießen einschüchtige Zeidelgüter. In dem Laurenzer Walde waren dergleichen Güter 50 anzutreffen.

Diese Güter, was die einschüchtigen anbelangt, sind jezt mehrentheils in Bauern=Händen, die keine Zeidler sind. Die Zeidelmütter hingegen sind jezt mehrentheils in der begüterten Hrn. Nürnberger Händen, auf deren etlichen schöne Herrensitze erbauet sind, in welche andere Zeidelgüter gehörig und zinsbar sind. Die Besitzer dergleichen Güter, wie auch die über den Wald bestellten Förster, standen unter einem Richter, welcher Zeidelmeister, Magister mellicidorum, genannt wurde, und zu Feucht, einem zwo Meilen von Nürnberg gelegenen Flecken, seinen Sitz hatte. Ueber sämmtliche aber war ein Oberrichter verordnet, welcher Butigler, L. Butigularius, hieß, und jederzeit unter die Ministeriales des Kaisers und Reichs gerechnet wurde, und ein ordentliches Amtssiegel hatte. Die Malefizsachen waren dem Kaiserl. Landvoigt auf der Reichsveste zu Nürnberg unterworfen. Solchemnach wurde das Zeidelgericht in den alten Zeiten beständig zu Feucht gehalten. Da nun aber dieser und der St. Sebald=Wald an den Rath zu Nürnberg gediehen, und der Nahme Butigler und Zeidelmeister längst aufgehöret, auch keine Zeidler mehr der Bienen daselbst pflegen: so wird das Gericht, zum Beilegen geringer Civilsachen über diese Zeidelgüter, zu Feucht annoch jährlich sechsmahl gehalten, und von dem Amtmann des Laurenzer Waldes, 6 Waldherren, ein Unterrichter, 12 Schöppen, welche aus 26 befreiten Zeidelgütern genommen, denen Vierern, und einem Actuarius, besetzt.

Das Diploma Carls des IV, welches den Nürnberger Zeidlern im J. 1350 gereicht wurde, hat Hr. Prof. Schwartz, aus Lünigs Reichsarchiv, S. 93, und aus diesem Hr. Schirach, in seiner Waldbienenzucht, S. 199--202, wörtlich excerpirt. Die alte Zeidler=Ordnung aber, welche zu Ende des 14ten Seculi gegeben worden, hat Hr. Hirsch, in der Vorrede seines Fränkischen Bienenmeisters, in Altfränkischer, und Herr Schirach, S. 202--207, in Hochdeutscher Sprache, abdrucken laßen.

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